Mobilfunk-Rechnungen
Allgemeines
Eine Rechnung kann bis zu 8 Wochen nach Erhalt noch reklamiert werden. Ältere Rechnungen können leider nicht mehr geprüft und/oder korrigiert werden.
Wie erhalte ich meine Rechnung online?
Sobald Sie in “Mein Vodafone“ eine E-Mail Adresse hinterlegen, können Sie dort auch einstellen, dass Sie den Erhalt der Rechnung gerne online wünschen.
Warum wird nicht mehr abgebucht?
Sobald eine Rücklastschrift erfolgt, erlischt die Einzugsermächtigung automatisch. In diesem Fall darf Vodafone nicht erneut abbuchen. Die offenen Kosten müssen bitte durch Sie überwiesen werden, damit das Lastschriftmandat wieder greifen kann.
Werden die einmaligen Kosten für meinen Bonus abgebucht?
Diese Kosten werden in der Regel direkt von Ihrem Bankkonto abgebucht, außer es handelt sich um einen Neuvertrag mit Rufnummernmitnahme.
Bei einem Neuvertrag mit Rufnummernmitnahme erhalten Sie für Ihren gewählten Bonus eine Rechnung. Den Rechnungsbetrag müssen Sie bitte überweisen.
Reiserücktritt-Versicherung
Ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement, wenn die Reise aus versichertem Grund nicht angetreten werden kann.
Versicherte Gründe sind beispielsweise (gilt für versicherte Person und Risikopersonen):
unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung
Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft
erheblicher Sachschaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat Dritter
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund unerwarteter betriebsbedingter Kündigung
Risikopersonen sind:
Angehörige und der Lebenspartner der versicherten Person sowie Personen, die Angehörige pflegen und betreuen
mitreisende versicherte Personen (max. fünf) sowie deren Angehörige und Lebenspartner
bei zwei zusammen reisenden Familien, die einen Familientarif abgeschlossen haben, alle zusammen reisenden versicherten Personen
Reise-Assistance
24-Stunden-Notrufzentrale, bietet und organisiert Hilfe bei Notfällen im In- und Ausland.
Reiseabbruch-Versicherung
Ersetzt z. B. Reisekosten für eine nicht planmäßige Rückreise aus versichertem Grund nach Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise und ersetzt den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen vor Ort
Versicherte Gründe / Risikopersonen: siehe Reiserücktritt- Versicherung.
Umbuchungsgebühren-Schutz
Erstattet die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis € 50,– je versicherter Person / Objekt, wenn bis zu 42 Tage vor Reiseantritt umgebucht wird. Umsteige-Versicherung
Erstattet die Kosten für die Neubuchung eines Anschlussfluges bis zu € 400,–, wenn der gebuchte Anschlussflug aufgrund einer Verspätung des Zubringerfluges nicht erreicht wird und die Buchung die Mindest-Umsteigezeit berücksichtigte.
Reise-Krankenversicherung
Erstattet z. B. die Kosten der notwendigen ärztlichen Hilfe im Ausland bei Krankheiten und Unfallverletzungen, die während der Auslandsreise akut eintreten.
ELVIA Incoming-Krankenschutz
Erstattet gemäß den Versicherungsbedingungen die Kosten für akut notwendige medizinische Behandlung für vorübergehende Reisen in alle Staaten der Europäischen Union sowie Mitgliedsstaaten, die den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwenden.
Reise-Krankenversicherung für Hunde
Erstattet die Kosten für notwendige ärztliche Hilfe im vereinbarten Geltungsbereich bei Krankheiten und Unfallverletzungen des Hundes, die während der Reise akut eintreten.
Kranken-Rücktransport
Erstattet die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person in das dem Wohnort der versicherten Person nächstgelegene, geeignete Krankenhaus.
Medizinische Assistance (in der Reise-Assistance immer inklusive)
Hilfe bei persönlichen Notfällen wie Krankheit, Unfall, Tod.
Reisegepäck-Versicherung
Ersetzt den Zeitwert des mitgeführten Gepäcks bei Beschädigung oder Abhandenkommen während der Reise durch Diebstahl oder Raub sowie den Zeitwert des aufgegebenen Gepäcks bei Beschädigung oder Abhandenkommen im Rahmen der Versicherungssumme.
Bahntransport-Versicherung
Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von gesondert transportiertem Gepäck bis zu €500,– zusätzlich.
Reiseunfall-Versicherung
Leistet Entschädigung, wenn ein versicherter Unfall während der Reise zu dauernder Invalidität oder zum Tod der versicherten Person führt.
Verkehrsmittel-Unfall-Versicherung
Entschädigung für Unfälle während der Busfahrt inkl. Ein- / Aussteigen. Versicherungssummen: je Person bis zu € 20.000,– bei Invalidität, € 10.000,– bei Tod.
Reisehaftpflicht-Versicherung
Versicherungsschutz gegen gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter wegen Personen- und Sachschäden, keine Kfz-Haftpflicht.
Incoming-Haftpflicht-Versicherung
Versicherungsschutz in allen Staaten der Europäischen Union sowie den Mitgliedsstaaten, die den Schengen- Besitzstand in vollem Umfang anwenden, gegen gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter wegen Personen- und Sachschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Autoschutzbrief-Versicherung
Organisatorische Hilfe bei Panne und Unfall, Fahrzeugdiebstahl und Fahrerausfall.
Ticket-Versicherung (Eintrittskarten-Stornoschutz)
Ersetzt den Gesamtpreis einer Einzelkarte oder den anteiligen Preis einer Dauerkarte / eines Abonnements, falls die Veranstaltung aufgrund eines versicherten Grundes nicht besucht werden kann.
ELVIA Selbstbehalt-Ausschluss CDW
Erstattet den vertraglich geschuldeten und belasteten Selbstbehalt der Kaskoversicherung für gemietete PKWs, Camper und Motorhomes bei Unfall und Diebstahl im Ausland bis zur maximal vereinbarten Summe.
ELVIA Reiserücktritt-Basisschutz
Dieses Versicherungspaket enthält:
REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG
REISE-ASSISTANCE
Reiseart: gültig für alle Reisearten – auch Geschäftsreisen
Geltungsbereich: weltweit
Maximaler Reisepreis: € 10.000,– je Person / Familie / Paar / Objekt. Bei Versicherungsprämien über € 500,– oder Reisepreisen über € 10.000,– kontaktieren Sie bitte unser Service-Team.
Reisedauer: unbegrenzt
Abschlusshinweise: Der Abschluss des Reiserücktritt- Schutzes sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist der Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, abzuschließen.
ELVIA Reise-Vollschutz-Paket
Dieses Versicherungspaket enthält:
REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG
REISE-ASSISTANCE
REISEABBRUCH-VERSICHERUNG
UMBUCHUNGSGEBÜHREN-SCHUTZ
REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG
REISE-KRANKENVERSICHERUNG INKL. KRANKEN-RÜCKTRANSPORT
Reiseart: gültig für alle Reisearten – auch Geschäftsreisen
Geltungsbereich: europaweit (inkl. Mittelmeer- Anrainerstaaten und Kanarische Inseln) bzw. weltweit
Maximaler Reisepreis: € 10.000,– je Person. Bei Versicherungsprämien über € 500,– oder Reisepreisen über € 10.000,– kontaktieren Sie bitte unser Service-Team.
Versicherungssumme Reisegepäck-Versicherung: € 2.000,– je Person
Reisedauer: Die Versicherungen gelten für die Dauer einer Reise (vom Antritt der Reise bis zur Rückkehr), maximal 45 Tage. Eine Verlängerung ist mit dem Reise- Kranken- und Gepäckschutz um maximal 93 Tage möglich. Im Rahmen der Reiserücktritt- und Reiseabbruch- Versicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise.
Abschlusshinweise: Der Abschluss des Reiserücktritt- Schutzes sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist der Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, abzuschließen.